App-basierte Unternehmen müssen sich an die folgenden Richtlinien halten:
Richtlinien für App-basierte Stellenanzeigen:
- Für Stellenanzeigen, die nicht von einem Unternehmen geschaltet werden, ist eine Premium-Mitgliedschaft erforderlich, damit diese auf der Webseite angezeigt werden.
- Mit Stellenanzeigen darf nicht versucht werden, Suchergebnisse zu manipulieren, um höhere Sichtbarkeit zu erhalten.
- Wir raten dringend davon ab, Maßnahmen zu ergreifen, damit Stellenanzeigen in Suchergebnissen angezeigt werden, die nicht genau mit der Suchanfrage des Arbeitssuchenden übereinstimmen. Wenn ein solcher Versuch unternommen wird, kann dies dazu führen, dass die Stellenanzeigen von der Webseite entfernt werden.
- Stellenanzeigen dürfen nur geschaltet werden, wenn umgehend und beständig vorhandene Arbeit garantiert werden kann.
- Wir akzeptieren keine Stellenanzeigen für Orte, an denen der Bedarf so gering ist, dass der Arbeitssuchende sich nicht darauf verlassen kann, dass immer Arbeit vorhanden ist.
- Wir akzeptieren keine Stellenanzeigen für Orte, an denen eine App derzeit nicht funktionsfähig ist.
- Jede App muss auf eine konkrete Art von Stellen ausgelegt sein. Es ist nicht zulässig, dass sich Kandidaten registrieren und dann aus verschiedenen Stellenangeboten auswählen müssen. Ein Beispiel wäre eine App für Mitfahrgelegenheiten oder für die Lieferung von Lebensmitteln.
Anforderungen an App-basierte Gigs:
- Bei einem App-basierten Gig handelt es sich um einen Dienst, der bei Bedarf bereitsteht und Arbeitssuchende in Echtzeit über eine mobile Anwendung mit ihrer Arbeit verbindet.
- Bei einem App-basierten Gig werden Aufträge ausschließlich über eine mobile Plattform vergeben.
- Die Arbeitszeiten sind bei App-basierten Gigs flexibel. Der Arbeitssuchende kann ggf. frei entscheiden, wann und wie häufig er arbeitet.