Sämtliche Kontaktaufnahmen, einschließlich Kontaktgutschriften, verfallen sechs Monate nach dem Datum, an dem die ursprüngliche Kontaktaufnahme gutgeschrieben wurde.
Beispiel:
Am 1. Januar (dem Verlängerungsdatum) werden Ihnen gemäß dem Standardaboplan 30 neue Kontaktaufnahmen gutgeschrieben. Sechs Monate später, am 1. Juli, verfallen alle verbleibenden Kontaktaufnahmen.
Wenn Sie einen Teil Ihrer Kontaktaufnahmen in Anspruch nehmen und für positive Antworten von Jobsuchenden Gutschriften erhalten, verfallen am 1. Juli (sechs Monate, nachdem die Kontaktaufnahmen ursprünglich zugewiesen wurden) auch alle Kontaktgutschriften.